Rechtsprechung
   BFH, 30.08.2002 - III B 58/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13349
BFH, 30.08.2002 - III B 58/01 (https://dejure.org/2002,13349)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2002 - III B 58/01 (https://dejure.org/2002,13349)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2002 - III B 58/01 (https://dejure.org/2002,13349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Berufung auf die ablaufhemmende Wirkung der Steuerfahndungsprüfung - Verwirkung des Steueranspruchs - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus BFH, 30.08.2002 - III B 58/01
    Erforderlich ist eine eingehende Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung und den Stimmen im Schrifttum (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 32, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2000 - VII B 113/00

    Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 30.08.2002 - III B 58/01
    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs darauf gestützt, das FG habe die Ausführungen des Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, ist substantiiert darzulegen, welche Einzelheiten des Klagevortrags nicht erwogen wurden und dass bei Berücksichtigung des nicht beachteten Vortrags eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2000 VII B 113/00, BFH/NV 2001, 194; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 14, m.w.N.).
  • BFH, 02.01.2002 - I B 73/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 30.08.2002 - III B 58/01
    Auch hat er die sich nach seiner Meinung voraussichtlich ergebenden Tatsachen nicht bezeichnet und nicht ausgeführt, inwiefern die weitere Aufklärung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 2. Januar 2002 I B 73/00, BFH/NV 2002, 679; Ruban in Gräber, a.a.O., § 116 Rz. 50, § 120 Rz. 70, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht